Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für SZ Immobilien - Sevkiye Zeybek
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Maklerverträge, Nachweis- und Vermittlungstätigkeiten zwischen SZ Immobilien, Sevkiye Zeybek, Jahnstraße 3, 65555 Limburg (nachfolgend „Makler“) und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“), sowohl im Bereich des Kaufs/Verkaufs als auch der Vermietung von Immobilien.
(2) Die AGB gelten gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) und Unternehmern (§ 14 BGB) gleichermaßen, soweit nachfolgend nicht ausdrücklich zwischen beiden Personengruppen unterschieden wird.
(3) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Makler stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Zustandekommen des Maklervertrags
(1) Ein Maklervertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Nachweis- oder Vermittlungsangebot des Maklers annimmt oder erkennbar in Anspruch nimmt, insbesondere durch Besichtigung eines nachgewiesenen Objekts nach vorheriger Provisionshinweis-Information.
(2) Der Maklervertrag bedarf gemäß § 656a BGB der Textform (§ 126b BGB), soweit er den Kauf oder Verkauf eines Einfamilienhauses oder einer Wohnung betrifft.
(3) Der Makler weist auf seine Provisionspflichtigkeit deutlich und in unmittelbarem Zusammenhang mit dem jeweiligen Objektangebot hin.
§ 3 Leistungen des Maklers
(1) Der Makler wird je nach Auftrag als Nachweismakler (Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrags) und/oder als Vermittlungsmakler (aktive Vermittlungstätigkeit zwischen den Parteien) tätig.
(2) Die Tätigkeit des Maklers erstreckt sich je nach Auftrag auf den Verkauf, Kauf oder die Vermietung von Wohn- und/oder Gewerbeimmobilien.
(3) Der Makler ist bei der Erstellung von Exposés und Objektbeschreibungen auf die Angaben des Eigentümers/Vermieters angewiesen; für deren Richtigkeit und Vollständigkeit übernimmt der Makler keine Gewähr, soweit er diese nicht selbst geprüft hat oder ihm die Unrichtigkeit bekannt war.
§ 4 Provision / Vergütung
(1) Die Höhe der Provision (Käufer- bzw. Verkäuferprovision, Vermietungsprovision) ergibt sich aus der jeweiligen Provisionsvereinbarung im Einzelfall bzw. aus dem Objektangebot.
(2) Der Provisionsanspruch entsteht mit Abschluss des Hauptvertrags (Kauf-, Miet- oder sonstiger Vertrag), sofern dieser auf der Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit des Maklers beruht (§ 652 BGB).
(3) Bei Verträgen über den Kauf oder Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen an Verbraucher gelten die gesetzlichen Regelungen zur Verteilung der Maklerkosten (Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser).
(4) Bei Vermietungen von Wohnraum gilt das Bestellerprinzip nach § 2 Wohnungsvermittlungsgesetz (WoVermittG): Wer den Makler beauftragt, zahlt die Provision.
(5) Gegenüber Unternehmern (B2B) können abweichende Provisionsregelungen individuell vereinbart werden.
§ 5 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, den Makler unverzüglich über den Abschluss eines Haupt- bzw. Folgevertrags zu informieren, der auf der Tätigkeit des Maklers beruht.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, nachgewiesene oder vermittelte Objekte und Kontaktdaten Dritter nicht ohne Zustimmung des Maklers an unbeteiligte Dritte weiterzugeben (Vertraulichkeit).
(3) Ein Umgehungsversuch, durch den der Makler um seine Provision gebracht werden soll (z. B. Direktabschluss unter Umgehung des Maklers nach Objektnachweis), verpflichtet den Kunden zum Schadensersatz in Höhe der entgangenen Provision.
§ 6 Vertraulichkeit des Exposees und übermittelter Daten
(1) Das übermittelte Exposee sowie alle weiteren Daten und Informationen, die der Kunde im Zusammenhang mit dem Maklervertrag von SZ Immobilien erhält, sind vertraulich und rechtlich geschützt.
(2) Eine Weitergabe dieser Unterlagen und Informationen an Dritte ist ohne vorherige Zustimmung von SZ Immobilien nicht gestattet.
(3) Kommt es durch eine unberechtigte Weitergabe zu einem Hauptvertrag zwischen dem Dritten und dem Eigentümer bzw. Vermieter, schuldet der Kunde SZ Immobilien eine Provision in der Höhe, die angefallen wäre, wenn SZ Immobilien diesen Dritten nachgewiesen oder vermittelt hätte.
§ 7 Geldwäscheprüfung
(1) SZ Immobilien ist nach dem Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, im Rahmen der Maklertätigkeit eine Geldwäscheprüfung durchzuführen.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, SZ Immobilien die nach den gesetzlichen Vorgaben erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Geldwäscheprüfung (u. a. Identifizierung, Angaben zum wirtschaftlichen Berechtigten) zeitnah zur Verfügung zu stellen.
(3) Verweigert der Kunde die Mitwirkung an der Geldwäscheprüfung, ist SZ Immobilien berechtigt, die Maklertätigkeit auszusetzen oder den Maklervertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.
§ 8 Haftung
(1) Der Makler haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der Makler nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
§ 9 Datenschutz
Informationen zur Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden findet dieser in der Datenschutzerklärung des Maklers unter https://itrk.legal/10AK.bw.UKM.html?impressum-datenschutz
§ 10 Laufzeit und Beendigung des Maklerauftrags
(1) Sofern nicht anders vereinbart, kann der Maklerauftrag von beiden Seiten jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden, sofern kein Alleinauftrag mit fester Laufzeit vereinbart wurde.
(2) Bereits entstandene Provisionsansprüche aus vor Vertragsende eingeleiteten und danach abgeschlossenen Hauptverträgen bleiben von einer Kündigung unberührt (Kausalitätsfortwirkung).
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieses Textformerfordernisses selbst.
(2) Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Sitz des Maklers.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
§ 12 Widerrufsrecht für Verbraucher
Sofern der Maklervertrag mit einem Verbraucher außerhalb der Geschäftsräume des Maklers oder im Fernabsatz (z. B. online, telefonisch) geschlossen wird, steht dem Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die gesonderte Widerrufsbelehrung mit Musterwiderrufsformular ist diesem Vertrag als Anlage beizufügen bzw. dem Kunden vor Vertragsschluss zur Verfügung zu stellen.
-- Kostenlose Wertermittlungen --
§ 1 Zustandekommen des Vertragsverhältnisses
a) Wir stellen dem Nutzer Formulare zur Verfügung, über die eine kostenlose Wertermittlung für eine Immobilie beauftragt werden kann.
Anhand dieser Daten kann eine Werteinschätzung für die Immobilie durch uns erstellt werden.
b) Durch Ausfüllen und elektronischer Versendung der Formulare zur Beauftragung einer kostenlosen Wertermittlung gibt der Kunde uns gegenüber ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab.
c) Die Annahme des Angebotes des Nutzers wird nach unserem freiem Ermessen entschieden. Mit Annahme kommt ein Vertrag zwischen uns und dem Nutzer zustande, der im folgenden als "Nutzungsvertrag" bezeichnet wird.
Ein Anspruch auf den Abschluss eines Nutzervertrages besteht nicht. Eine Annahme des Angebotes kann ohne die Angabe von Gründen abgelehnt werden.
§ 2 Gegenstand des Vertragsverhältnisses
a) Wir erstellen anhand der vom Nutzer angegeben Daten eine Immobilien-Kurzbewertung und übermitteln diese an den Nutzer.
a) Für die Übermittelung der Immobilien-Kurzbewertung sowie für mögliche Rückfragen kontaktieren wir den Nutzer mittels der bei der Datenerhebung angegebenen Kontaktwege.
c) Die Erstellung der Immobilien-Kurzbewertung erfolgt unentgeltlich.
§ 3 Pflichten des Nutzers
a) Der Nutzer ist nicht berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag zu übertragen, es sei denn, wir stimmen der Überlassung im Vorfeld ausdrücklich schriftlich zu.
§ 4 Haftung
1. Wir haften bei einfacher Fahrlässigkeit nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt worden ist. Hinsichtlich mittelbarer Schäden, insbesondere Mangelfolgeschäden, unvorhersehbarer Schäden oder untypischer Schäden sowie entgangenen Gewinns ist eine Haftung ausgeschlossen.
2. Wir haften bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unbeschränkt. Ebenfalls unbeschränkt haften wir im Falle einer fahrlässigen Pflichtverletzung, sofern Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betroffen sind. Eine Haftung durch uns wegen Arglist oder einer Garantie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.
3. Wir haften für Schäden, sofern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bis maximal zur Höhe des Auftragswertes. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Der Ersatz von Folge- und Vermögensschäden, nicht erzielten Einnahmen, Zinsverlusten und Schäden aus Ansprüchen Dritter gegennüber uns ist in jedem Fall ausgeschlossen.
4. Der Nutzer stellt uns von sämtlichen Ansprüchen frei, die durch falsche, nicht zutreffende, oder vom tatsächlichen Wert abweichende Wertermittlungen oder Immobilien-Kurzbewertungen entstehen, die durch uns erstellt, und dem Kunden zur Verfügung gestellt wurden.
5. Wir übernehmen für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der von uns selbst oder Dritten angebotenen Informationen keine Gewährleistung.
Stand: Juli 2026
